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Hinweise für Mitglieder der gesetzlichen

Krankenversicherung

 

 

Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach Art und Menge des Heilmittels. Zu entrichten sind 10 % des Gesamtwertes plus 10,- € Sockelbetrag.

 

Ein Beispiel:

Rezept mit 6 x Massage, der Gesamtwert beträgt 60,- €*. Sie bezahlen also 10 % = 6,- € plus 10,- € Sockelbetrag, macht insgesamt 16,- € Rezeptgebühr.

Ihre Krankenkasse erstattet uns den Restbetrag von 44,- €. *Der angegebene Preis entspricht der aktuellen Vergütung der Primärkassen und ist nicht frei erfunden.

 

Generell ist jeder gesetzlich Versicherte zur Zuzahlung verpflichtet.

Ausgenommen sind nicht volljährige Personen oder Patienten, die in Besitz eines Befreiungsausweises sind. Dieser ist in jedem Falle vorzulegen.

Beachten Sie bitte, dass alle Befreiungsausweise zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre Gültigkeit verlieren.

 

 

Medikus ...gesund bewegen!  |  info@medi-kus.de